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Finanzielle Förderung für ArbeitnehmerInnen

Betriebliche Gesundheitsförderung

ArbeitnehmerInnen können von ihren ArbeitgeberInnen pro Jahr einen Zuschuss bis zur Höhe von 600 Euro erhalten, für die sie keine Einkommenssteuer und auch keine Sozialversicherung bezahlen müssen. Voraussetzung für diese Maßnahme ist, dass es sich um Kurse handelt, die den allgemeinen Gesundheitszustand der ArbeitnehmerInnen verbessern bzw. Krankheiten vorbeugen. Dies betrifft alle Maßnahmen, die den Anforderungen der §§ 20 und 20 a SGB V genügen. Hierunter fallen z. B. Kurse zur Stressbewältigung, Kurse zur Rückengesundheit oder die Beteiligung an den Beiträgen für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio.
Quelle: Betz, B. (2025). Praxismanagement für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. Praxen wirtschaftlich erfolgreich führen. 2. Auflage, Springer Berlin, Heidelberg, S. 174

Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit bietet verschiedene Fördermöglichkeiten an, z. B. einen Bildungsgutschein, die Förderung der beruflichen Weiterbildung oder die individuelle Förderung von Beschäftigten. Lassen Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beraten.

Spezielle Förderprogramme der Bundesländer

Nahezu jedes Bundesland bietet eigene Fördermöglichkeiten für Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung. Informieren Sie sich in Ihrem Bundesland.

Förderung für ExistenzgründerInnen

Sie möchten eine Praxis gründen, vorher entsprechende Seminare besuchen und später finanzielle Fördermöglichkeiten ausschöpfen? Dann schauen Sie einmal in die Förderdatenbank des Bundes unter https://www.foerderdatenbank.de
Dort geben Sie im Suchfeld das Stichwort „Existenzgründung" ein, und schon erhalten Sie einen detaillierten Überblick über Fördermöglichkeiten.
Akademieleitung:



Prof. Dr. Barbara Betz

E-Mail: info@barbara-betz-akademie.de